§ 1 Gegenstand und Grundprinzip des Programms
GastroRocket betreibt eine Plattform, über die Gründer und Betreiber einer bestehenden Gastronomie die passenden Anbieter für ihre Gastronomie vergleichen und finden können („Marktplatz“).
Zudem unterstützt GastroRocket insbesondere die rund 46.000 jährlich gründenden Gastronomen vor der Geschäftseröffnung, u. a. mit
- einem strukturierten Gründungsfahrplan,
- Gastro-Rechnern (Business Plan & Tools) und
- lokalen Marktanalysen (z. B. zu Verkaufspreisen und Wettbewerb).
Der GastroRocket-Marktplatz und die Anbieterübersicht stehen allen bereits bestehenden Gastronomien und Gastronomien in der Gründungsphase zur Verfügung.
Im Fokus des GastroRocket Scout Programms steht die speise- und getränkelastige Individualgastronomie sowie kleinere Gastro-Ketten, nicht jedoch zentral betreute Systemgastronomien. Kioske, Spätis und Bäckereien stehen ebenfalls nicht im Fokus des Programms.
Teilnehmer des GastroRocket Scout Programms („BranchenScouts“) können GastroRocket freiwillig empfehlen und hierfür unter den Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen Vergütungen erhalten.
Der BranchenScout kann auf GastroRocket hinweisen und seinen persönlichen Link, QR-Code oder Empfehlungscode weitergeben. Er schuldet weder eine bestimmte Anzahl von Empfehlungen noch einen bestimmten Erfolg.
Der BranchenScout kann unverbindliche Empfehlungen geben. Er vermittelt oder schließt jedoch keine Verträge im Namen von GastroRocket oder eines Anbieters. Die Einzelheiten regelt § 3.
Verträge über Produkte oder Leistungen werden ausschließlich zwischen der Gastronomie und dem von ihr ausgewählten Anbieter geschlossen. GastroRocket übernimmt Matching und Vergleich; die Gastronomie entscheidet selbst.
Die Teilnahme am GastroRocket Scout Programm ist kostenlos. Auch Registrierung, Plattformnutzung und Anbieteranfragen sind für die empfohlene Gastronomie kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn die Gastronomie selbst ein kostenpflichtiges Angebot eines Anbieters oder einen gesonderten kostenpflichtigen Service von GastroRocket auswählt.
Für die Teilnahme am Scout-Programm werden keine Geschäftsgeheimnisse des BranchenScouts oder seines Arbeitgebers abgefragt.
§ 2 Teilnahme und Registrierung
Teilnehmen können volljährige natürliche Personen – unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder gewerblich tätig sind – sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, insbesondere:
- Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter,
- Gastro-Berater und Dienstleister,
- Gastronomen sowie
- Gastro-Influencer und Content Creator.
Für die Registrierung gibt der BranchenScout zunächst nur die für Konto, Kommunikation und Compliance erforderlichen Angaben an. Dazu gehören insbesondere Name, Kontaktdaten und Rolle. Nimmt eine rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person teil, gehören dazu ihre Firma, Rechtsform und eine vertretungsberechtigte Kontaktperson. Bei BranchenScouts, die selbst für einen Anbieter im Außendienst oder als Handelsvertreter tätig sind, gehört außerdem die von ihnen vertretene Branchen- oder Produktkategorie zu den erforderlichen Angaben. Alle übrigen BranchenScouts können freiwillig eine oder mehrere konkrete Produktkategorien als Sperrkategorien angeben.
Bei der Registrierung einer natürlichen Person werden unabhängig von einer bereits bestehenden selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit keine Firma, Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Bankverbindung verlangt. Bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder juristischen Person werden die in Absatz 2 genannten Unternehmensangaben erfasst. Welche weiteren Daten vor der ersten Auszahlung benötigt werden, richtet sich nach dem Abrechnungsverfahren gemäß § 4.
Jede Person darf nur ein BranchenScout-Konto führen. GastroRocket kann eine Identitäts- oder Plausibilitätsprüfung verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine Doppelregistrierung oder unrichtige Angaben bestehen.
Der BranchenScout hält seine Kontaktdaten sowie verpflichtende oder freiwillige Sperrkategorien aktuell. Eine Änderung wirkt für zukünftige Empfehlungen und erfolgreiche Abschlüsse ab dem von GastroRocket bestätigten Änderungszeitpunkt.
Ein Arbeitgebernachweis oder eine Arbeitgeberfreigabe wird nicht verlangt. Angestellte BranchenScouts prüfen selbst, ob ihr Arbeitsvertrag eine Anzeige oder Zustimmung für die Nebentätigkeit verlangt und holen diese gegebenenfalls ein.
§ 3 Rolle, Befugnisse und zulässige Empfehlung
Der BranchenScout entscheidet selbst, ob, wann und gegenüber wem er GastroRocket empfiehlt. Es bestehen keine Arbeitszeiten, Berichtspflichten, Verkaufsziele, Gebietszuweisungen, Exklusivität oder Pflicht zur laufenden Tätigkeit.
Der BranchenScout ist nicht bevollmächtigt, im Namen von GastroRocket oder eines Anbieters verbindliche Erklärungen abzugeben. Er vereinbart oder ändert insbesondere keine Preise oder Vertragsbedingungen, schließt keine Verträge und nimmt keine Zahlungen entgegen.
Der BranchenScout darf auf interessante Kategorien aufmerksam machen, persönliche Erfahrungen teilen und unverbindliche Empfehlungen geben. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Auswahl eines Anbieters sowie die Prüfung konkreter Angebote, Preise und Vertragsbedingungen bleiben Aufgabe des Gastronomen. Eine darüber hinausgehende Beratung zu konkreten Angeboten oder Verträgen ist nicht Bestandteil seiner Tätigkeit. Er verhandelt keine Konditionen und schließt keine Verträge.
Der BranchenScout verwendet nur aktuelle, von GastroRocket freigegebene Programmaussagen und Vorlagen. Er darf insbesondere keine garantierten Einsparungen, Verfügbarkeiten, Erfolgswahrscheinlichkeiten oder Vergütungen zusagen. Freigegebene Programmaussagen darf er als unverbindliche Informationen wiedergeben.
Ist der Vergütungscharakter der Empfehlung nicht ohnehin eindeutig erkennbar, weist der BranchenScout kurz darauf hin, dass er für erfolgreiche Abschlüsse eine Vergütung von GastroRocket erhalten kann. GastroRocket stellt dafür eine einfache Formulierung bereit.
Der BranchenScout darf Namen, Logos und Materialien von GastroRocket nur zur Teilnahme am Programm und nach den jeweils bereitgestellten Vorgaben verwenden. Unzulässig sind insbesondere irreführende Auftritte als GastroRocket, nicht freigegebene Domains oder Konten sowie bezahlte Suchanzeigen auf GastroRocket-Markenbegriffe, sofern GastroRocket diese nicht vorher in Textform, zum Beispiel per E-Mail, freigegeben hat.
Angestellte BranchenScouts stellen sicher, dass durch ihre Tätigkeit als BranchenScout die Arbeitstätigkeit bei ihrem Arbeitgeber nicht beeinträchtigt wird.
§ 4 Abrechnung, steuerlicher Status und Auszahlungsdaten
Für die erste Abrechnung gibt der BranchenScout im Dashboard an, ob er zunächst im Rahmen einer gelegentlichen Tätigkeit ohne Umsatzsteuerausweis abrechnet, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet oder Umsatzsteuer ausweist.
Bei einer im Dashboard als gelegentlich und ohne Umsatzsteuerausweis angegebenen Tätigkeit fragt GastroRocket zunächst keine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab. Diese vereinfachte Erfassung steht zur Verfügung, solange die Gesamtvergütung aus dem Scout-Programm innerhalb eines Kalenderjahres 1.000 Euro nicht übersteigt und für die jeweilige Abrechnung keine weiteren Pflichtangaben erforderlich sind. Die 1.000-Euro-Grenze dient ausschließlich dem vereinfachten Abrechnungsprozess bei GastroRocket; sie entscheidet nicht darüber, ob steuerliche oder gewerberechtliche Pflichten bestehen. Wird die Grenze überschritten oder werden Angaben schon vorher gesetzlich erforderlich, aktualisiert der BranchenScout vor der nächsten Abrechnung seinen Abrechnungsstatus und ergänzt die benötigten Angaben. Auch in allen anderen Fällen werden nur die Angaben benötigt, die für die jeweilige Rechnung gesetzlich erforderlich sind. Das Dashboard zeigt dem BranchenScout, welche Angaben er ergänzen muss.
Während der laufenden Teilnahme kann der BranchenScout die Auszahlung seines Guthabens jederzeit im Dashboard anfordern, sobald das Guthaben mindestens 100 € beträgt. Bei Beendigung der Teilnahme wird ein verbleibendes unstreitiges Guthaben unabhängig von seiner Höhe nach dem in § 4 beschriebenen Verfahren ausgezahlt.
Das Dashboard erstellt auf Grundlage der hinterlegten Angaben einen Rechnungsentwurf. Der BranchenScout prüft und bestätigt insbesondere seine Abrechnungsdaten, die Rechnungsnummer, den Leistungszeitraum und die umsatzsteuerliche Behandlung. Anschließend lädt er die Rechnung herunter und übermittelt sie selbst an invoices@gastrorocket.com. Der BranchenScout bleibt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnung verantwortlich.
Fehlen erforderliche Angaben oder sind Angaben widersprüchlich, weist GastroRocket den BranchenScout darauf hin und bittet ihn um eine Korrektur.
Nach Eingang der vollständigen und ordnungsgemäßen Rechnung unter invoices@gastrorocket.com wird die Vergütung innerhalb von 30 Tagen auf das vom BranchenScout angegebene Bankkonto überwiesen.
Die in diesen Teilnahmebedingungen und im Vergütungsplan genannten Vergütungen verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Bei einer gelegentlichen Tätigkeit ohne Umsatzsteuerausweis und bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer zusätzlich gezahlt. Rechnet der BranchenScout umsatzsteuerpflichtig ab und legt er eine ordnungsgemäße Rechnung vor, zahlt GastroRocket die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich.
Je nach individueller Situation und Umfang der Tätigkeit können für den BranchenScout steuerliche, gewerberechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Anforderungen gelten. Der BranchenScout kümmert sich selbst um die für ihn geltenden Anforderungen.
§ 5 Empfehlung und Zuordnung einer Gastronomie
Der BranchenScout erhält einen persönlichen Link, QR-Code und Empfehlungscode.
Die Gastronomie registriert sich grundsätzlich selbst über einen dieser Wege. Der BranchenScout darf sie dabei technisch und allgemein unterstützen. Die Gastronomie bestätigt ihre Angaben, Einwilligungen und sonstigen Erklärungen selbst. Der BranchenScout darf keine Kundenlisten, Kontaktdaten oder sonstigen Geschäftsgeheimnisse seines Arbeitgebers oder Dritter an GastroRocket weitergeben.
Eine direkte Übermittlung personenbezogener Daten durch den BranchenScout ist kein Bestandteil des Standardprozesses. Sie wäre nur in einem gesondert freigegebenen Verfahren mit ausdrücklicher, dokumentierter Einwilligung der betroffenen Person zulässig.
Bei der Selbstregistrierung der Gastronomie werden insbesondere der Name und die Kontaktdaten des Gastronomen, der Gastronomiebetriebstyp, der geplante Jahresumsatz und gegebenenfalls das geplante Eröffnungsdatum erfasst. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden in der Datenschutzerklärung erläutert.
Eine Empfehlung wird dem BranchenScout zugeordnet, dessen gültiger Link, QR-Code oder Empfehlungscode beim Abschluss der Registrierung der Gastronomie gespeichert ist. Werden vor Abschluss der Registrierung mehrere gültige Links oder Codes verwendet, ist die zuletzt gespeicherte Zuordnung maßgeblich. Nach Abschluss der Registrierung wird die Zuordnung durch spätere Links oder Codes nicht mehr überschrieben. Nachweisbare technische Fehler oder ein dokumentierter Missbrauch können korrigiert werden.
Klickt eine Gastronomie auf den persönlichen Empfehlungslink, muss sie sich innerhalb der folgenden 90 Tage registrieren, damit ihre späteren erfolgreichen Abschlüsse dem BranchenScout zugeordnet werden können. Alternativ kann sie den Empfehlungscode bei der Registrierung angeben.
Die Zuordnung der Gastronomie zum BranchenScout gilt zwölf Monate ab ihrer Registrierung. Sie endet danach automatisch.
Bereits vor der Empfehlung bestehende GastroRocket-Konten, Eigenempfehlungen, Doppelkonten, Testkonten und fingierte Gastronomien sind nicht vergütungsfähig.
GastroRocket kann zur Vermeidung von Doppelvergütungen betriebsbezogene Merkmale abgleichen. Die Einzelheiten werden in der Datenschutzerklärung erläutert.
§ 6 Erfolgreicher Abschluss
Ein „erfolgreicher Abschluss“ liegt vor, wenn innerhalb der Zuordnungsdauer alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Gastronomie wurde dem BranchenScout gemäß § 5 wirksam zugeordnet.
- Die Gastronomie schließt über GastroRocket erstmals in der betreffenden Kategorie erfolgreich mit einem verfügbaren Anbieter ab.
- Der ausgewählte Anbieter hat den Abschluss gegenüber GastroRocket bestätigt.
- GastroRocket kann den Abschluss und die Anbieterbestätigung eindeutig der Gastronomie zuordnen.
GastroRocket informiert den BranchenScout spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, an dem die Anbieterbestätigung bei GastroRocket eingeht, über den bestätigten Abschluss und erfasst ihn im Dashboard. Soweit für den bestätigten Abschluss eine Vergütung entsteht, wird sie als Guthaben gutgeschrieben. Eine vor dieser Mitteilung vom Anbieter korrigierte oder zurückgenommene Bestätigung löst keine Vergütung aus. Ist die Obergrenze von 250 Euro bereits erreicht, bleibt der Abschluss außerhalb gesperrter Kategorien ein erfolgreicher Abschluss und zählt weiterhin für den Quartalsbonus, löst aber keine weitere Kategorievergütung aus. Abschlüsse in gesperrten Kategorien lösen weder eine Vergütung aus noch zählen sie für Boni oder Aktivierungsmeilensteine.
Pro Gastronomie und Kategorie zählt höchstens ein erfolgreicher Abschluss. Ein Anbieterwechsel, ein weiterer Vertrag, zum Beispiel ein zweiter Vertrag, oder die Erweiterung eines bestehenden Vertrags innerhalb derselben Kategorie löst keine Kategorievergütung aus.
Die Registrierung einer Gastronomie oder eine Anbieteranfrage allein ist kein erfolgreicher Abschluss und löst keine Vergütung aus.
Eine bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Vergütung wird nur bei nachgewiesener Manipulation, vorsätzlich falschen Angaben oder einer erkennbaren Doppel- oder Fehlgutschrift verrechnet oder zurückgefordert. Eine gewöhnliche spätere Vertragsbeendigung löst allein keine Rückforderung aus.
§ 7 Sperrkategorien und Interessenkonflikte
Beim Onboarding wird bei BranchenScouts, die selbst für einen Anbieter im Außendienst oder als Handelsvertreter tätig sind, die von ihnen vertretene Branchen- oder Produktkategorie erfasst. Dies gilt unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder über eine rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person tätig sind. GastroRocket ordnet diese Angabe automatisch einer oder mehreren Sperrkategorien zu. Die Pflichtsperre dient insbesondere dem Schutz der berechtigten Interessen des vertretenen Anbieters und der Vermeidung von Interessenkonflikten.
Erfolgreiche Abschlüsse in verpflichtend oder freiwillig gesperrten Kategorien sind vollständig vom Programm ausgeschlossen. Sie erzeugen keine Kategorievergütung und zählen nicht für Quartalsboni oder BranchenScout-Aktivierungsmeilensteine.
Für eine Pflichtsperre wird nur die vertretene Branchen- oder Produktkategorie erfasst. Die Identität des vertretenen Anbieters oder eines Arbeitgebers wird nicht abgefragt.
Alle übrigen BranchenScouts, für die keine Pflichtsperre nach Absatz 1 besteht, können freiwillig eine oder mehrere konkrete Produktkategorien als Sperrkategorien auswählen. Die Empfehlung der eigenen Gastronomie bleibt ausgeschlossen.
Eine Sperrkategorie wird der vom BranchenScout empfohlenen Gastronomie während der zwölfmonatigen Zuordnung nicht im GastroRocket-Marktplatz angezeigt. Außerhalb der Sperrkategorien bleibt die Anbieterwahl frei.
GastroRocket kann eine weitere Kategorie sperren, wenn ein konkreter rechtlicher Interessenkonflikt besteht. Eine Sperre wird dem BranchenScout vor ihrer Wirkung für zukünftige Empfehlungen und Abschlüsse mitgeteilt.
§ 8 Kategorievergütung und Obergrenze je Gastronomie
Für jeden vergütungsfähigen erfolgreichen Abschluss außerhalb einer Sperrkategorie entsteht grundsätzlich die feste Kategorievergütung, die gemäß Anlage 1 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der Gastronomie und dem ausgewählten Anbieter gilt. Die Obergrenze sowie eine gegebenenfalls nur anteilige Gutschrift richten sich nach den Absätzen 3 und 4.
Die Vergütung ist unabhängig davon, welchen über GastroRocket verfügbaren Anbieter die Gastronomie innerhalb der Kategorie auswählt. Interne Konditionen zwischen GastroRocket und den Anbietern werden nicht offengelegt und bestimmen nicht die dem BranchenScout zugesagte Vergütung.
Für das Standardprogramm sind reguläre Kategorievergütungen auf insgesamt 250 € netto je empfohlener Gastronomie während der zwölfmonatigen Zuordnung begrenzt.
Führt ein weiterer erfolgreicher Abschluss dazu, dass die Summe der Kategorievergütungen die Obergrenze von 250 Euro überschreitet, wird für diesen Abschluss nur noch der bis zur Obergrenze fehlende Betrag gutgeschrieben. Ist die Obergrenze bereits erreicht, wird keine weitere Kategorievergütung gutgeschrieben. Der Abschluss zählt außerhalb gesperrter Kategorien weiterhin für den Quartalsbonus.
Reise-, Kommunikations-, Werbe- und sonstige Aufwendungen des BranchenScouts werden nicht erstattet, sofern GastroRocket nicht vorher in Textform, zum Beispiel per E-Mail, einer Erstattung zugestimmt hat.
§ 9 Quartalsbonus
Erfolgreiche Abschlüsse eines BranchenScouts werden je Kalenderquartal über alle wirksam zugeordneten Gastronomien zusammengerechnet.
Es gelten die Bonusstufen aus Anlage 1. Pro Kalenderquartal wird ausschließlich der höchste erreichte Bonus ausgezahlt; die Stufen werden nicht addiert.
Abschlüsse in gesperrten Kategorien, Eigenempfehlungen, Dubletten und vom Anbieter nicht bestätigte Abschlüsse zählen nicht.
Für eine empfohlene Gastronomie werden höchstens 250 Euro an Kategorievergütungen gutgeschrieben. Weitere erfolgreiche Abschlüsse dieser Gastronomie werden für den Quartalsbonus weiterhin berücksichtigt, sofern sie nicht aus einer gesperrten Kategorie stammen.
Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Kalenderquartal ist der Zeitpunkt, zu dem GastroRocket den bestätigten Abschluss nach § 6 Absatz 2 mitteilt und im Dashboard erfasst.
Nach Ablauf eines Kalenderquartals wird die Anzahl der für den Quartalsbonus berücksichtigten erfolgreichen Abschlüsse für das folgende Kalenderquartal auf null zurückgesetzt.
§ 10 BranchenScout wirbt BranchenScout
Ein BranchenScout kann einen neuen BranchenScout über seinen persönlichen BranchenScout-Einladungslink empfehlen.
Für den ersten erfolgreichen Abschluss des neu geworbenen BranchenScouts erhält der Werber 50 €.
Erzielt der neu geworbene BranchenScout nach seinem ersten erfolgreichen Abschluss fünf weitere erfolgreiche Abschlüsse, erhält der Werber weitere 50 €.
Abschlüsse in gesperrten Kategorien des neu geworbenen BranchenScouts zählen für diese Meilensteine nicht.
Je direkt geworbenem BranchenScout werden höchstens 100 € gezahlt. Es gibt keine Beteiligung an dessen laufenden Vergütungen und keine zweite oder weitere Empfehlungsstufe.
Der geworbene BranchenScout muss neu sein und sich wirksam über den Einladungslink registriert haben. Mehrfachkonten, Eigenwerbung und fingierte Registrierungen sind ausgeschlossen.
Die in diesem § 10 genannten Beträge sind Nettobeträge.
§ 11 Dashboard, Guthaben und Auszahlung
Das BranchenScout-Dashboard zeigt zu jeder Empfehlung den Vornamen des Gastronomen, den Namen der Gastronomie oder - falls dieser noch nicht feststeht - den Gastronomietyp, den Zeitpunkt der Registrierung, die Anbieteranfragen und die bestätigten Abschlüsse nach Kategorien. Weitere Kontaktdaten der Gastronomie, ausgewählte Anbieter, konkrete Transaktionswerte und vereinbarte Konditionen zwischen GastroRocket und den Anbietern werden nicht angezeigt. Die Einzelheiten werden in der Datenschutzerklärung erläutert.
Sobald GastroRocket einen bestätigten Abschluss nach § 6 Absatz 2 mitteilt, wird die zugehörige Vergütung als Guthaben gutgeschrieben.
GastroRocket stellt dem BranchenScout eine Übersicht seines Guthabens, der zugrunde liegenden Kategorievergütungen und Boni sowie der bereits erfolgten Auszahlungen bereit.
Der BranchenScout kann die Auszahlung seines Guthabens jederzeit nach dem in § 4 beschriebenen Verfahren anfordern, sobald das Guthaben mindestens 100 € beträgt.
Guthaben unter 100 € werden während der laufenden Teilnahme bis zum Erreichen der Auszahlungsgrenze gesammelt und verfallen nicht. Bei Beendigung der Teilnahme wird ein verbleibendes unstreitiges Guthaben unabhängig von seiner Höhe nach dem in § 4 beschriebenen Verfahren ausgezahlt.
§ 12 Faire Nutzung des Scout-Programms
Damit das Scout-Programm fair und verlässlich funktioniert, sind insbesondere folgende Handlungen nicht gestattet:
Eigenempfehlungen, Mehrfachkonten, erfundene oder doppelte Gastronomien und technisch manipulierte Zuordnungen,
die Weitergabe von Kundenlisten, personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnissen ohne ausreichende Berechtigung,
Spam, irreführende Werbung, unzulässige Massenansprache oder die Nutzung rechtswidrig beschaffter Kontaktdaten,
das Auftreten als Mitarbeiter, Bevollmächtigter oder Vertragspartner von GastroRocket oder eines Anbieters,
verbindliche Zusagen zu Verträgen, Preisen oder Produkteigenschaften zu machen oder den Eindruck zu erwecken, hierzu von GastroRocket oder einem Anbieter bevollmächtigt zu sein,
das Gewähren, Anbieten oder Fordern unzulässiger persönlicher Vorteile im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Entscheidung,
das Betreiben einer mehrstufigen Vergütungs- oder Rekrutierungsstruktur unter Berufung auf GastroRocket.
§ 13 Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme beginnt mit Annahme dieser Teilnahmebedingungen und läuft auf unbestimmte Zeit.
Der BranchenScout kann seine Teilnahme jederzeit durch Löschen seines BranchenScout-Kontos oder durch eine kurze Nachricht an GastroRocket beenden. GastroRocket kann die Teilnahme mit einer Frist von 10 Tagen per E-Mail kündigen.
Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Betrug, vorsätzlicher Daten- oder Geheimnisverletzung, schwerwiegender Irreführung oder wiederholter Verletzung wesentlicher Programmregeln nach vorheriger Warnung vor.
Bei Beendigung der Teilnahme bleiben Vergütungsansprüche erhalten, wenn der zugrunde liegende Vertragsabschluss zwischen der Gastronomie und dem ausgewählten Anbieter bereits vor Wirksamwerden der Beendigung erfolgt ist und die übrigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss anschließend erfüllt werden. Vertragsabschlüsse, die erst nach Wirksamwerden der Beendigung erfolgen, lösen keinen neuen Vergütungsanspruch des ausgeschiedenen BranchenScouts aus. Dies gilt nicht, wenn die Beendigung auf einem Missbrauch, einer unzulässigen Zuordnung oder einem sonstigen Pflichtverstoß beruht, der die betreffende Zuordnung oder den Vergütungsanspruch berührt.
Unstreitige, vor Vertragsende wirksam entstandene Ansprüche bleiben bestehen. GastroRocket darf Ansprüche nur insoweit ablehnen oder verrechnen, wie sie vom festgestellten Pflichtverstoß betroffen sind oder gesetzliche Gegenansprüche bestehen.
§ 14 Programmänderungen
GastroRocket kann das Scout-Programm und den Vergütungsplan für die Zukunft weiterentwickeln und anpassen. Dies kann insbesondere die Kategorievergütungen, Bonusstufen, Obergrenzen und die Zuordnung zu Vergütungskategorien betreffen. Die Anpassungen gelten nur für Verträge, die nach ihrem Wirksamwerden zwischen einer Gastronomie und einem Anbieter geschlossen werden.
Sollte GastroRocket das Scout-Programm beenden, gilt dies ebenfalls nur für die Zukunft. Über geplante Anpassungen oder eine Beendigung informiert GastroRocket den BranchenScout mindestens 30 Tage vorher in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Soweit eine geplante Anpassung die laufenden Rechte oder Pflichten des BranchenScouts wesentlich betrifft, gilt Absatz 3.
Für die Vergütung gilt der Vergütungsplan, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der Gastronomie und dem ausgewählten Anbieter gültig ist. Spätere Anpassungen des Vergütungsplans wirken sich auf diesen Vertragsabschluss nicht aus.
Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden dem BranchenScout mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Änderungen, die seine laufenden Rechte oder Pflichten wesentlich betreffen, werden nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam.
Möchte GastroRocket solche Änderungen einheitlich für alle BranchenScouts umsetzen, kann GastroRocket das bisherige Teilnahmeverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 13 zum geplanten Änderungszeitpunkt ordentlich kündigen und dem BranchenScout zugleich anbieten, seine Teilnahme zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen. Stimmt der BranchenScout den geänderten Bedingungen vor diesem Zeitpunkt zu, wird seine Teilnahme ohne Unterbrechung fortgesetzt. Andernfalls endet sie mit Wirksamwerden der Kündigung.
Bis zur Beendigung sowie für bereits entstandene Ansprüche gelten die bisherigen Teilnahmebedingungen.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Scout-Programms wird in der Datenschutzerklärung von GastroRocket erläutert. Dies betrifft insbesondere die Registrierung und Zuordnung von Gastronomien, Statusanzeigen im Dashboard, Anbieterbestätigungen sowie Prüfungen zur Vermeidung von Doppelzuordnungen und Missbrauch. Die Datenschutzerklärung wird der jeweils betroffenen Person bei der Erhebung ihrer Daten zur Verfügung gestellt und bleibt anschließend jederzeit abrufbar.
Der BranchenScout verwendet oder übermittelt personenbezogene Daten nur, wenn er dazu berechtigt ist. Im vorgesehenen Standardprozess registriert sich die Gastronomie selbst; eine Weitergabe personenbezogener Daten durch den BranchenScout ist dafür nicht erforderlich.
Nicht öffentliche Informationen über GastroRocket, Anbieter, Prüfprozesse, Missbrauchssignale und interne Konditionen sind vertraulich zu behandeln, sofern sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulich sein müssen.
Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 16 Verhältnis zwischen GastroRocket und BranchenScout
Die Teilnahme begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft, kein Franchise und keine Vertretungsmacht.
Der BranchenScout kann dauerhaft am Scout-Programm teilnehmen und wiederholt Empfehlungen aussprechen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich fortlaufend um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für GastroRocket oder Anbieter zu bemühen, und darf keine Geschäfte in deren Namen abschließen. Maßgeblich ist auch, wie das Scout-Programm tatsächlich durchgeführt wird.
Der BranchenScout gestaltet seine Empfehlungstätigkeit selbst und trägt die Verantwortung für die für ihn geltenden gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und steuerlichen Pflichten.
GastroRocket erteilt dem BranchenScout keine persönlichen Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort, zur konkreten Gestaltung seiner Empfehlungstätigkeit oder zu einer Mindestanzahl von Empfehlungen. Allgemeine Programminformationen, freiwillige Schulungen und Hinweise zur Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen oder gesetzlicher Vorgaben bleiben möglich. GastroRocket gestaltet auch die praktische Durchführung des Scout-Programms nach diesen Grundsätzen.
§ 17 Haftung
GastroRocket haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der BranchenScout ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für sein eigenes Verhalten verantwortlich. Das gilt insbesondere, wenn er schuldhaft Daten unbefugt weitergibt, irreführende Aussagen macht oder ohne entsprechende Berechtigung im Namen von GastroRocket oder eines Anbieters auftritt.
Sollte es im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines BranchenScouts zu Ansprüchen Dritter gegenüber GastroRocket kommen, informiert GastroRocket den BranchenScout zeitnah und gibt ihm die Möglichkeit, an der Klärung mitzuwirken. Stellt sich heraus, dass der BranchenScout die Inanspruchnahme durch einen schuldhaften Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Pflichten verursacht hat, übernimmt er die dadurch entstandenen erforderlichen Kosten und sonstigen Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine mögliche Mitverantwortung von GastroRocket wird dabei berücksichtigt.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Schutzvorschriften, die aufgrund des persönlichen Status oder gewöhnlichen Aufenthalts des BranchenScouts anwendbar sind, bleiben unberührt.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der BranchenScout Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.
Individuelle Absprachen können einfach per E-Mail vereinbart werden. Ihr Vorrang bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 – Vergütungsplan
1. Feste Kategorievergütungen
Für die Höhe der Kategorievergütung ist der Vergütungsplan maßgeblich, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der Gastronomie und dem ausgewählten Anbieter gilt.
| Erfolgreicher Abschluss | Vergütung |
|---|---|
| Lebensmittelgroßhandel | 100 € |
| Bier | 75 € |
| Getränkefachgroßhandel | 75 € |
| Kasse | 75 € |
| Kaffeemaschine | 50 € |
| Lieferdienst | 25 € |
| Alle anderen | 10 € |
Verpflichtend oder freiwillig gesperrte Kategorien des BranchenScouts sind ausgeschlossen. Im Standardprogramm gelten maximal 250 € reguläre Kategorievergütung je empfohlener Gastronomie innerhalb der zwölfmonatigen Zuordnung. Für die Abrechnung und die umsatzsteuerliche Behandlung gilt § 4.
2. Quartalsbonus
| Erfolgreiche Abschlüsse im Kalenderquartal | Bonus |
|---|---|
| 10 | 100 € |
| 25 | 300 € |
| 50 | 500 € |
Nur die höchste erreichte Stufe wird ausgezahlt.
3. BranchenScout-werben-BranchenScout-Bonus
| Meilenstein | Bonus |
|---|---|
| Erster erfolgreicher Abschluss des neu geworbenen BranchenScouts | 50 € |
| Fünf weitere erfolgreiche Abschlüsse des neu geworbenen BranchenScouts | weitere 50 € |
| Maximum je direkt geworbenem BranchenScout | 100 € |