GastroRocket Scout Programm
Häufige Fragen zum GastroRocket Scout Programm
Alles Wichtige zu Empfehlungen, Vergütung und Auszahlung.
Hinweis zur Sprache: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet, also zum Beispiel „Gastronom“ statt „Gastronom:in“. Die verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
GastroRocket und das GastroRocket Scout Programm
GastroRocket ist die zentrale Plattform für Gründer und bestehende Gastronomiebetriebe.
GastroRocket unterstützt insbesondere die rund 46.000 jährlich gründenden Gastronomen in Deutschland mit:
- einem Anbieter-Marktplatz mit vielen Vorzugskonditionen bei Anbietern rund um den Gastrobedarf,
- einem strukturierten Gründungsfahrplan,
- lokalen Marktanalysen, zum Beispiel zum Gastro-Standort und zur Speisekartenoptimierung,
- Business Plan, Logo & Website Builder und vielen weiteren Tools sowie
- mehr als 800 bewerteten Anbietern.
GastroRocket profitiert von exklusiven Vorzugskonditionen bei führenden Unternehmen rund um den Gastronomiebedarf, zum Beispiel für Kassen, Lebensmittelgroßhandel, Kaffeemaschinen, Lieferdienste, Marketing und Software.
Auf GastroRocket finden Gastronomen alles auf einen Blick und sparen so Zeit, Geld und Nerven.
Bestehende Gastronomiebetriebe unterstützen wir mit unserem Anbieter-Marktplatz. GastroRocket wird hierbei von der Presse als „eine Art Check24 für die Gastronomie“ beschrieben.
GastroRocket wurde 2024 vom Gastroflüsterer Kemal Üres und Christoph Gröne gegründet. Die Nutzung ist für Gastronomen kostenlos.
Mit dem GastroRocket Scout Programm empfiehlst Du GastroRocket an Gründer und Betreiber einer Gastronomie und bist Tippgeber.
Registriert sich eine von Dir empfohlene Gastronomie erstmals bei GastroRocket über Deinen persönlichen Link, QR-Code oder Empfehlungscode, wird sie Dir zugeordnet.
Findet der Gastronom anschließend auf dem GastroRocket-Marktplatz passende Anbieter und kommt es zu erfolgreichen Abschlüssen, kannst Du feste Kategorievergütungen für Deine Tätigkeit als Tippgeber erhalten. Insgesamt kannst Du bis zu 250 Euro an Kategorievergütungen pro empfohlener Gastronomie verdienen.
Das Programm richtet sich vor allem an:
- Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter,
- Gastro-Berater und Dienstleister,
- Gastronomen sowie
- Gastro-Influencer und Content Creator.
Du entscheidest selbst, wie aktiv Du sein möchtest. Es gibt keine Mindestaktivität und keine Verkaufsziele.
Teilnehmen können volljährige natürliche Personen - unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder gewerblich tätig sind - sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen. Bei einer Personengesellschaft oder juristischen Person werden Firma, Rechtsform und eine vertretungsberechtigte Kontaktperson erfasst.
Du empfiehlst keine einzelne Firma, sondern eine Plattform, die Gründern und bestehenden Gastronomien echte Orientierung bietet: GastroRocket ist dabei Marktplatz und Gastro-Gründungsbegleiter in einem:
- Marktplatz mit Ersparnis und großer Auswahl: mehr als 800 bewertete Anbieter. In vielen Fällen hat GastroRocket - ähnlich wie Check24 - Vorzugskonditionen ausgehandelt, durch die der Gastronom sparen kann.
- Einfach: passende Anbieter digital schneller finden, vergleichen und anfragen.
- Gastro-Wissen: Gründungsfahrplan, Marktanalysen, Rechner, Website, Business Plan, Logo & Website Builder und viele weitere Tools.
- Gastro-Community-Wissen: mehr als 5.000 echte Bewertungen von Gastronomen.
- Über 3.000 Gastronomen benutzen bereits GastroRocket
Deine Tipps zahlen sich aus: Für jeden erfolgreichen Abschluss erhältst Du eine feste Kategorievergütung.
Ja. Auf dem GastroRocket-Marktplatz findest Du mehr als 800 bewertete Anbieter. Mit über 150 dieser Anbieter arbeitet GastroRocket direkt als Partner zusammen und übermittelt ihnen passende Anfragen und Empfehlungen. Das Partnernetzwerk deckt alle relevanten Kategorien des Gastronomiebedarfs ab, zum Beispiel Kassensysteme, Kaffee und Kaffeemaschinen, Getränkefachgroßhandel, Lebensmittelgroßhandel, Lieferdienste und Beratung. Es wird fortlaufend erweitert. Eine aktuelle Auswahl unserer Partner findest Du auf gastrorocket.de auf dem Marktplatz.
Nein. Die Teilnahme am GastroRocket Scout Programm ist kostenlos. Auch Registrierung, Plattformnutzung und Anbieteranfragen sind für die empfohlene Gastronomie kostenlos.
Kosten entstehen nur, wenn die Gastronomie selbst ein kostenpflichtiges Angebot eines Anbieters oder einen gesonderten kostenpflichtigen Service von GastroRocket auswählt.
Einfach auf der Startseite in Deiner Scout-Programm-Ansicht auf „GastroRocket als Demo öffnen“ klicken. So öffnet sich die GastroRocket-Seite mit einem fertigen Beispielprofil für einen Gastro-Gründer. Alles funktioniert; nur Anbieter im Marktplatz können natürlich nicht angefragt werden.
Gastronomien empfehlen und zuordnen
GastroRocket unterstützt insbesondere die rund 46.000 jährlich gründenden Gastronomen in der Gründungsphase mit Vorzugskonditionen, einem strukturierten Gründungsfahrplan, lokalen Marktanalysen, Gastro-Rechnern und Tools sowie dem Anbieter-Marktplatz.
Im Fokus des GastroRocket Scout Programms stehen die speise- und getränkelastige Individualgastronomie sowie kleinere Ketten. Zentral betreute Systemgastronomien stehen nicht im Fokus des Programms; erfolgreiche Abschlüsse mit ihnen sind jedoch grundsätzlich möglich. Kioske, Spätis und Bäckereien stehen ebenfalls nicht im Fokus des Programms.
Der Marktplatz sowie die Möglichkeit, den eigenen Betrieb laufend zu optimieren und sich auf Wunsch persönlich beraten zu lassen, stehen allen Gastronomen offen.
Wenn ein Gastronom bereits geworben wurde oder schon ein GastroRocket-Konto hat, kann er Dir nicht mehr zugeordnet werden und ist nicht vergütungsfähig.
Teile einfach Deinen persönlichen Empfehlungslink, QR-Code oder Empfehlungscode mit dem Gastronomen. In Deinem BranchenScout-Bereich findest Du außerdem freigegebene Vorlagen für WhatsApp, E-Mail und persönliche Gespräche.
Ja. Die Gastronomie registriert sich selbst und bestätigt ihre Angaben, Einwilligungen und sonstigen Erklärungen. Du darfst sie technisch und allgemein unterstützen, auf interessante Kategorien hinweisen, persönliche Erfahrungen teilen und unverbindliche Empfehlungen geben. Die Gastronomie wählt den Anbieter aus und prüft konkrete Angebote, Preise und Vertragsbedingungen selbst. Du verhandelst keine Konditionen und schließt keine Verträge.
Bei der Registrierung werden insbesondere der Name und die Kontaktdaten des Gastronomen, der Gastronomiebetriebstyp, der geplante Jahresumsatz und gegebenenfalls das geplante Eröffnungsdatum erfasst.
Du kannst die etwa einminütige Registrierung gemeinsam mit dem Gastronomen durchgehen; der Gastronom bestätigt die Angaben selbst. Kundenlisten, Kontaktdaten oder Geschäftsgeheimnisse Deines Arbeitgebers oder Dritter gibst Du nicht an GastroRocket weiter.
Klickt der Gastronom auf Deinen Empfehlungslink, muss er sich innerhalb von 90 Tagen registrieren. Alternativ kann er Deinen Empfehlungscode bei der Registrierung eingeben. Maßgeblich ist die Zuordnung, die beim Abschluss der Registrierung gespeichert ist. Danach siehst Du die Gastronomie in Deinem Dashboard.
Maßgeblich ist der Empfehlungslink oder Empfehlungscode, der beim Abschluss der Registrierung gespeichert ist. Verwendet die Gastronomie vor Abschluss der Registrierung mehrere gültige Links oder Codes, zählt die zuletzt gespeicherte Zuordnung. Nach abgeschlossener Registrierung kann sie nur bei einem nachweisbaren technischen Fehler oder Missbrauch korrigiert werden.
Die Gastronomie bleibt Dir ab ihrer Registrierung zwölf Monate lang zugeordnet. Erfolgreiche Abschlüsse innerhalb dieser Zeit können vergütet werden.
Vergütung und Boni
Nein. Ein Klick, ein QR-Code-Scan, eine Registrierung oder eine Anbieteranfrage allein löst keine Vergütung aus. Eine Kategorievergütung erhältst Du nur, wenn aus Deiner Empfehlung ein vergütungsfähiger erfolgreicher Abschluss außerhalb einer gesperrten Kategorie entsteht und die Obergrenze von insgesamt 250 Euro je empfohlener Gastronomie noch nicht ausgeschöpft ist.
Ein Abschluss zählt als erfolgreich, wenn:
- die zugeordnete Gastronomie erstmals in einer Kategorie über GastroRocket abschließt,
- der Abschluss vom Anbieter gegenüber GastroRocket bestätigt wurde und
- GastroRocket den Abschluss und die Anbieterbestätigung eindeutig der Gastronomie zuordnen kann.
GastroRocket informiert Dich spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, an dem die Anbieterbestätigung eingeht, über den bestätigten Abschluss und erfasst ihn im Dashboard. Soweit eine Vergütung entsteht, wird sie als Guthaben gutgeschrieben. Ist die Obergrenze von 250 Euro bereits erreicht, zählt ein erfolgreicher Abschluss außerhalb gesperrter Kategorien weiterhin für den Quartalsbonus, löst aber keine weitere Kategorievergütung aus. Abschlüsse in gesperrten Kategorien lösen weder eine Vergütung aus noch zählen sie für Boni oder Aktivierungsmeilensteine. Eine vor der Mitteilung korrigierte oder zurückgenommene Anbieterbestätigung löst keine Vergütung aus.
Pro Gastronomie und Kategorie zählt höchstens ein erfolgreicher Abschluss. Du kannst in mehr als 20 verschiedenen Kategorien des Gastronomiebedarfs verdienen.
Die Vergütung richtet sich nach der Kategorie, nicht nach dem ausgewählten Anbieter. Die Gastronomie entscheidet frei, welcher verfügbare Anbieter am besten passt. Du kannst bis zu 250 € pro Gastronomie verdienen.
Für die Höhe Deiner Vergütung gilt der Vergütungsplan, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der Gastronomie und dem ausgewählten Anbieter gültig ist.
| Kategorie | Deine Vergütung (netto) |
|---|---|
| Lebensmittelgroßhandel | 100 € |
| Bier | 75 € |
| Getränkefachgroßhandel (GFGH) | 75 € |
| Kasse | 75 € |
| Kaffeemaschine | 50 € |
| Lieferdienst | 25 € |
| Alle anderen Kategorien | 10 € |
In Deinem Dashboard siehst Du, in welcher Kategorie die empfohlene Gastronomie einen Anbieter gefunden hat.
Eine gesperrte Kategorie ist eine Branchen- oder Produktkategorie, in der Du im Scout-Programm keine Vergütung erhalten kannst. Das betrifft insbesondere Kategorien, in denen Du selbst für einen Anbieter im Außendienst oder als Handelsvertreter tätig bist; diese werden verpflichtend gesperrt. Andere BranchenScouts können Kategorien freiwillig sperren. In einer gesperrten Kategorie werden der von Dir empfohlenen Gastronomie während der Zuordnungsdauer keine Anbieter angezeigt. Abschlüsse daraus lösen weder eine Kategorievergütung aus noch zählen sie für den Quartalsbonus oder Aktivierungsmeilensteine. Mehr dazu findest Du in den Fragen 23 und 24.
Ja. Du kannst mit derselben Gastronomie in mehreren Kategorien verdienen. Für jeden vergütungsfähigen erfolgreichen Abschluss in einer neuen, nicht gesperrten Kategorie wird die jeweilige feste Vergütung bis zur Obergrenze von insgesamt 250 € je Gastronomie gutgeschrieben. Würde die volle Kategorievergütung diese Obergrenze überschreiten, wird nur noch der bis zur Obergrenze fehlende Betrag gutgeschrieben.
Weitere erfolgreiche Abschlüsse zählen trotzdem für Deinen Quartalsbonus. Erfolgreiche Abschlüsse oberhalb der 250-€-Obergrenze zählen jedoch nur dann für Deinen Quartalsbonus, wenn sie außerhalb Deiner gesperrten Branchen- oder Produktkategorien liegen.
Bist Du selbst für einen Anbieter im Außendienst oder als Handelsvertreter in einer bestimmten Branche oder Produktkategorie tätig, wird diese Kategorie unabhängig von Deiner Beschäftigungs- oder Unternehmensform gesperrt. Der empfohlenen Gastronomie werden dann während der Zuordnungsdauer keine Anbieter aus dieser Kategorie angezeigt.
Zusätzlich zu Deiner Vergütung für erfolgreiche Abschlüsse in Kategorien, die der Gastronom auf dem GastroRocket-Marktplatz gefunden hat, kannst Du mit vielen erfolgreichen Abschlüssen noch mehr verdienen.
Je mehr erfolgreiche Abschlüsse durch Deine Empfehlungen entstehen, desto höher kann Dein zusätzlicher Quartalsbonus ausfallen:
| Erfolgreiche Abschlüsse im Kalenderquartal | Dein Bonus |
|---|---|
| 10 | 100 € |
| 25 | 300 € |
| 50 | 500 € |
Du erhältst pro Quartal die höchste erreichte Bonusstufe. Bei 30 erfolgreichen Abschlüssen erhältst Du also 300 € Quartalsbonus. Für die Zuordnung zu einem Quartal zählt der Zeitpunkt, zu dem GastroRocket den bestätigten Abschluss mitteilt und im Dashboard erfasst. Im nächsten Kalenderquartal beginnt die Zählung wieder bei null.
Du kannst auf eine dritte Art Geld verdienen, indem Du weitere BranchenScouts wirbst:
Für den ersten erfolgreichen Abschluss des neu geworbenen BranchenScouts erhältst Du 50 €. Nach fünf weiteren erfolgreichen Abschlüssen von Gastronomen, die der von Dir geworbene Scout gemacht hat, erhältst Du weitere 50 €. So kannst Du pro direkt geworbenem BranchenScout bis zu 100 € verdienen. Abschlüsse in dessen gesperrten Kategorien zählen für diese Meilensteine nicht.
Die genannten Bonusbeträge sind Nettobeträge. Rechnest Du umsatzsteuerpflichtig ab und sind die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt, zahlt GastroRocket die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich.
Für Deinen Gesamtverdienst im GastroRocket Scout Programm gibt es keine feste Obergrenze. Wie viel Du tatsächlich verdienst, hängt davon ab, wie viele Gastronomien Du empfiehlst und wie viele erfolgreiche Abschlüsse daraus entstehen.
Ein Beispiel: Du empfiehlst in einem Quartal zehn Gastronomien. Jede findet über GastroRocket passende Anbieter für Lebensmittelgroßhandel (100 €), Kasse (75 €) und Lieferdienst (25 €). Das sind pro Gastronomie 200 € Vergütung und insgesamt 30 erfolgreiche Abschlüsse.
| Rechnung | Vergütung |
|---|---|
| 10 × Lebensmittelgroßhandel zu 100 € | 1.000 € |
| 10 × Kasse zu 75 € | 750 € |
| 10 × Lieferdienst zu 25 € | 250 € |
| Quartalsbonus für 30 erfolgreiche Abschlüsse | 300 € |
| Gesamt im Quartal | 2.300 € |
Hinzu kommen Prämien für neu geworbene BranchenScouts: bis zu 100 € pro direkt geworbenem BranchenScout.
Deine Rolle und Deine eigene Branche
Nein. Du kannst auf wichtige Kategorien aufmerksam machen, Deine persönliche Meinung teilen und unverbindliche Empfehlungen geben. Du musst das aber nicht.
GastroRocket übernimmt den Vergleich und begleitet die Gastronomie auf Wunsch auch persönlich und fortlaufend. Du verhandelst keine Konditionen, wickelst keine Verträge ab und übernimmst keine laufende Kundenbetreuung. Die Gastronomie entscheidet selbst. Du entscheidest außerdem selbst, ob, wann und wie oft Du GastroRocket empfiehlst. Es gibt keine Arbeitszeiten, Berichtspflichten, Verkaufsziele oder persönlichen Weisungen zur Gestaltung Deiner Empfehlungstätigkeit. Allgemeine Programminformationen, freiwillige Schulungen und Hinweise zu den Programmregeln bleiben möglich.
Diese Regel betrifft BranchenScouts, die selbst für einen Anbieter im Außendienst oder als Handelsvertreter in einer bestimmten Branche oder Produktkategorie tätig sind - unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder über eine Personengesellschaft oder juristische Person tätig sind. Beim Onboarding gibst Du nur die vertretene Branche oder Produktkategorie an; die Identität des Anbieters oder Arbeitgebers wird nicht abgefragt. Die Kategorie wird verpflichtend gesperrt. Abschlüsse darin lösen keine Vergütung aus, zählen nicht für Boni oder Aktivierungsmeilensteine und die Gastronomie sieht während der zwölfmonatigen Zuordnung keine Anbieter aus dieser Kategorie. Alle übrigen BranchenScouts können freiwillig eine oder mehrere Kategorien sperren. Die Empfehlung der eigenen Gastronomie bleibt ausgeschlossen.
Ja. Besteht wegen Deiner eigenen Tätigkeit im Außendienst oder als Handelsvertreter eine Pflichtsperre, wird die betreffende Kategorie automatisch ausgeblendet. Besteht keine Pflichtsperre, kannst Du freiwillig eine oder mehrere Kategorien sperren. In beiden Fällen gilt: keine Kategorievergütung, keine Berücksichtigung für Quartalsbonus oder Aktivierungsmeilensteine und keine Anzeige von Anbietern aus der gesperrten Kategorie für die von Dir empfohlene Gastronomie.
GastroRocket fragt die Identität Deines Arbeitgebers oder des von Dir vertretenen Anbieters nicht ab. Erfasst wird bei einer Pflichtsperre nur die vertretene Branche oder Produktkategorie. Du gibst keine Kundenlisten, Kontaktdaten oder Geschäftsgeheimnisse weiter.
Bist Du selbst für einen Anbieter im Außendienst oder als Handelsvertreter tätig, erhältst Du in der vertretenen Kategorie keine Vergütung. Abschlüsse darin zählen auch nicht für Boni oder Aktivierungsmeilensteine. Zusätzlich wird diese Kategorie der von Dir empfohlenen Gastronomie während der zwölfmonatigen Zuordnung nicht angezeigt.
Da individuelle Arbeitsverträge unterschiedlich sein können, kann GastroRocket keine abschließende arbeitsrechtliche Beurteilung übernehmen, sondern nur allgemeine Hinweise geben.
Nebentätigkeiten sind für Arbeitnehmer grundsätzlich erlaubt. GastroRocket verlangt daher keinen Arbeitgebernachweis und keine Arbeitgeberfreigabe.
Ob Du eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen musst, hängt von Deinem Arbeitsvertrag, betrieblichen Regelungen und der konkreten Tätigkeit ab. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, kann sie grundsätzlich nicht willkürlich verweigert werden.
Dein Arbeitgeber kann die Tätigkeit ablehnen oder einschränken, wenn sie berechtigte Interessen beeinträchtigt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn sie im Wettbewerb zu Deinem Arbeitgeber steht, Deine Arbeitsleistung beeinträchtigt, gegen gesetzliche Arbeitszeitvorgaben verstößt oder vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse berührt.
Daher erwartet oder verlangt GastroRocket im Rahmen des Scout-Programms keine Tätigkeit, die Deine arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigt, gegen gesetzliche Arbeitszeitvorgaben verstößt, in Wettbewerb zu Deinem Arbeitgeber tritt oder die Weitergabe vertraulicher Informationen oder Geschäftsgeheimnisse erfordert.
Prüfe Deine individuellen Vorgaben und hole eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung selbst ein. Vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse gibst Du selbstverständlich nicht weiter.
Du kannst ganz unkompliziert als BranchenScout starten - auch ohne Gewerbe. Wenn Du zunächst nur gelegentlich Tipps gibst und weniger als 1.000 Euro Vergütung im Jahr erhältst, spricht vieles dafür, dass Du dafür noch kein Gewerbe anmelden musst. Diese Einschätzung stützt sich auf etablierte juristische Fachliteratur zur Tippgebertätigkeit, insbesondere das Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht (Baumann, § 4 Rn. 144). Du brauchst also nicht schon vor dem Start umfangreiche Formalitäten zu erledigen.
Wenn Deine Teilnahme später größer wird, kannst Du in Ruhe prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich wird. Die 1.000 Euro sind keine feste gesetzliche Grenze. Bei Fragen hilft Dir das zuständige Gewerbeamt unkompliziert weiter.
Du kannst Dich zunächst ohne Firma, Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Bankverbindung registrieren.
Vor der ersten Abrechnung gibst Du im Dashboard an, ob Du im Rahmen einer gelegentlichen Tätigkeit ohne Umsatzsteuerausweis abrechnest, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendest oder Umsatzsteuer ausweist. Bei einer als gelegentlich und ohne Umsatzsteuerausweis angegebenen Tätigkeit fragt GastroRocket zunächst keine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab, solange Deine Vergütung aus dem Scout-Programm im Kalenderjahr 1.000 Euro nicht übersteigt und diese Angaben nicht schon vorher gesetzlich erforderlich sind.
Ob Du Deinen Arbeitgeber informieren musst, prüfst Du anhand Deiner individuellen Vorgaben.
Vergütungen aus dem Scout-Programm können abhängig von Deiner persönlichen Situation einkommensteuerlich, umsatzsteuerlich oder gewerberechtlich relevant sein. Du bleibst als BranchenScout Rechnungssteller und übermittelst die Rechnung an GastroRocket. GastroRocket stellt Dir dafür im Dashboard lediglich einen Rechnungsentwurf bereit. Soweit für Deine Rechnung eine Steuernummer oder eine zulässige alternative Nummer gesetzlich erforderlich ist, wird sie in die Rechnung aufgenommen.
Vor Deiner ersten Abrechnung gibst Du im Dashboard an, ob Du im Rahmen einer gelegentlichen Tätigkeit ohne Umsatzsteuerausweis abrechnest, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendest oder Umsatzsteuer ausweist. Wenn sich Dein Status ändert, aktualisierst Du die Angaben vor der nächsten Abrechnung.
GastroRocket fragt nur die Angaben ab, die für die jeweilige Rechnung gesetzlich erforderlich sind. Abhängig von Abrechnungsstatus und Rechnung können eine Steuernummer oder eine zulässige alternative Nummer erforderlich sein, auch wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Das Dashboard zeigt Dir die jeweils benötigten Angaben.
GastroRocket kann keine individuelle steuerliche oder gewerberechtliche Beratung übernehmen. Bitte kläre Deine persönliche Situation bei Bedarf mit dem zuständigen Gewerbeamt, Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Das kommt auf den Anbieter an. Unser Erfahrung nach dauert es bei schnellen Anbietern 2 Wochen und bei langsameren auch bis zu 3 Monate bis eine Anfrage (Lead) als Abschluss (Lead gewonnen) gemeldet wird.
Dashboard und Auszahlung
In Deinem Dashboard siehst Du:
- Deinen Link, QR-Code und Empfehlungscode,
- den Vornamen des Gastronomen,
- den Namen der Gastronomie oder, wenn dieser noch nicht feststeht, den Gastronomietyp,
- den Zeitpunkt der Registrierung,
- die Anbieteranfragen und bestätigten Abschlüsse nach Kategorien,
- Dein Guthaben und Deine bereits erfolgten Auszahlungen,
- Deinen Fortschritt zum Quartalsbonus sowie
- den Status der von Dir geworbenen BranchenScouts.
Aus Datenschutz- und Vertraulichkeitsgründen werden weitere Kontaktdaten der Gastronomie, die ausgewählten Anbieter, konkrete Transaktionswerte und vereinbarte Konditionen zwischen GastroRocket und den Anbietern nicht angezeigt. Die Datenverarbeitung - insbesondere Registrierung und Zuordnung, Statusanzeigen im Dashboard, Anbieterbestätigungen sowie Prüfungen gegen Doppelzuordnungen und Missbrauch - wird in der Datenschutzerklärung erläutert. Sie wird der jeweils betroffenen Person bei der Erhebung ihrer Daten zur Verfügung gestellt.
Sobald der Anbieter einen Abschluss gegenüber GastroRocket bestätigt hat und GastroRocket ihn eindeutig Deiner empfohlenen Gastronomie zuordnen kann, informiert GastroRocket Dich spätestens bis zum Ende desselben Geschäftstags und erfasst den Abschluss im Dashboard. Soweit eine Vergütung entsteht, wird sie Deinem Guthaben gutgeschrieben. Ist die Obergrenze von 250 Euro erreicht, zählt ein erfolgreicher Abschluss außerhalb gesperrter Kategorien weiterhin für den Quartalsbonus, löst aber keine weitere Kategorievergütung aus. Abschlüsse in gesperrten Kategorien zählen weder für Vergütungen noch für Boni oder Aktivierungsmeilensteine.
Ab 100 € Guthaben kannst Du die Auszahlung jederzeit in Deinem Dashboard anfordern.
Dein Dashboard erstellt auf Grundlage Deiner Angaben einen Rechnungsentwurf. Du prüfst und bestätigst insbesondere Deine Abrechnungsdaten, die Rechnungsnummer, den Leistungszeitraum und die umsatzsteuerliche Behandlung. Anschließend lädst Du die Rechnung herunter und sendest sie selbst an invoices@gastrorocket.com. Fehlen erforderliche Angaben oder sind Angaben widersprüchlich, bittet GastroRocket Dich um eine Korrektur.
Beträge unter 100 € werden während Deiner laufenden Teilnahme gesammelt und verfallen nicht. Beendest Du Deine Teilnahme, wird ein verbleibendes unstreitiges Guthaben unabhängig von seiner Höhe nach dem beschriebenen Abrechnungsverfahren ausgezahlt.
Sobald Deine vollständige und ordnungsgemäße Rechnung unter invoices@gastrorocket.com eingegangen ist, überweist GastroRocket den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen auf Dein angegebenes Bankkonto.
Du kannst Deine Teilnahme jederzeit beenden. Lösche dafür Dein BranchenScout-Konto oder schicke GastroRocket eine kurze Nachricht. Auch GastroRocket kann Deine Teilnahme mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail beenden. Eine sofortige Beendigung ist nur aus wichtigem Grund vorgesehen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben grundsätzlich erhalten, soweit sie nicht von einem Pflichtverstoß betroffen sind. Vergütungsansprüche bleiben erhalten, wenn der Vertragsabschluss zwischen der Gastronomie und dem ausgewählten Anbieter bereits vor Beendigung Deiner Teilnahme erfolgt ist und die übrigen Voraussetzungen anschließend erfüllt werden. Das gilt nicht, wenn die Beendigung auf einem Missbrauch, einer unzulässigen Zuordnung oder einem sonstigen Pflichtverstoß beruht, der die betreffende Zuordnung oder den Vergütungsanspruch berührt. Vertragsabschlüsse erst nach der Beendigung lösen keinen neuen Vergütungsanspruch aus. Ein verbleibendes unstreitiges Guthaben wird unabhängig von seiner Höhe nach dem Abrechnungsverfahren ausgezahlt.
GastroRocket kann das Programm und den Vergütungsplan für die Zukunft anpassen oder beenden und informiert Dich darüber mindestens 30 Tage vorher in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Für Deine Vergütung gilt der Vergütungsplan, der beim Vertragsabschluss zwischen Gastronomie und Anbieter gültig ist; bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Wesentliche Änderungen Deiner laufenden Rechte oder Pflichten werden nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Soll eine solche Änderung einheitlich gelten, kann GastroRocket die bisherige Teilnahme fristgerecht beenden und Dir zugleich die Fortsetzung zu den neuen Bedingungen anbieten.
Ist der Vergütungscharakter Deiner Empfehlung nicht ohnehin eindeutig erkennbar, weist Du kurz darauf hin, dass Du für erfolgreiche Abschlüsse eine Vergütung von GastroRocket erhalten kannst.
Dafür kannst Du folgende einfache Formulierung verwenden: „Wenn über meine Empfehlung ein erfolgreicher Abschluss zustande kommt, kann ich dafür eine Vergütung von GastroRocket erhalten.“
Weitere Fragen oder Anliegen kannst du eine E-Mail an partner@gastrorocket.com senden.